
Allmänna villkor
Allgemeine Geschäftsbedingungen unserer Ferienlogis:
Ferienzimmer/-wohnungen/-häuser an unseren Logisorten in Schweden
Stationsvägen 13, Näsum / Elleholmsvägen 199, Mörrum
Andrea Marco Nauli
Poststr. 34
CH-5707 Seengen
+41 79 220 45 53
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Geltungsbereich
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Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung der Ferienlogis zur Beherbergung sowie alle für die Mietenden erbrachten weiteren Leistungen durch den Vermieter.
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Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Logis, sowie deren Nutzung zu anderen als Wohnzwecken, bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Vermieters.
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Buchung/Buchungsbestätigung
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Buchungen der Ferienlogis erfolgen über das Buchungsprogramm (noch nicht bereit) auf der Website oder direkt über die E-Mailadresse. Die Reservierung für die Ferienlogis ist mit Abschluss des Buchungsprozesses und Erhalt der Buchungs-bestätigung bzw. nach erfolgter Zahlung gemäss spätester Zahlungsterminvorgabe, rechtskräftig. Der Mieter erklärt sich durch die Buchung mit den Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie der Hausordnung des Vermieters einverstanden.
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Zahlungsbedingungen
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Die Anzahlung in Höhe von 50% der Gesamtsumme ist innerhalb von 10-30 Tagen nach Rechnungserhalt (je nach Zeitpunkt des Mietantritts) auf das Konto des Vermieters zu überweisen. Die Restzahlung ist bis spätestens 30 Tage vor Anreise zu überweisen. Bei kurzfristigen Buchungen ist der Gesamtpreis sofort nach Rechnungserhalt/ Buchungsbestätigung zu überweisen.
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Bei Zahlungsverzug erhält der Gast zunächst eine Zahlungserinnerung. Für jede anschließende Mahnung nach Verzugs-eintritt fallen 30.00 CHF Mahngebühren an. Transaktionsgebühren (bspw. Überweisung aus dem Ausland) sind vom Mieter zu tragen. Es werden ausschließlich Zahlungen in CHF per Banküberweisung auf das Konto des Vermieters bei der UBS akzeptiert.
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An-/Abreise
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Der Schlüssel wird von und an einer dafür vor Ort vorhandenen beauftragten Person übergeben oder an einem vorher vereinbarten Ort hinterlegt (nach Absprache). Die Ferienlogis steht am Anreisetag ab 16.00h bzw. nach Absprache zur Verfügung. Am Abreisetag ist das Ferienhaus bis 11.00h bzw. nach Absprache zu räumen. Der Vermieter behält sich vor, eine mehr als 60 Minuten verspätete Abreise entsprechend in Rechnung zu stellen.
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Aufenthalt
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Die Nutzung des Ferienhauses ist den bei Buchung dem Vermieter mitgeteilten Gästen vorbehalten. Sollte das Objekt von mehr Personen als vereinbart benutzt werden, ist für diese ein gesondertes Entgelt gemäß Preisliste zu zahlen. Eine Untervermietung und Überlassung des Hauses an Dritte ist nicht erlaubt. Der Mietvertrag darf nicht an dritte Personen weiter-gegeben werden.
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Bei Verstößen gegen die AGBs oder die Hausordnung ist der Vermieter berechtigt, das Mietverhältnis sofort und fristlos zu kündigen. Ein Rechtsanspruch auf Rückzahlung des Mietzinses oder eine Entschädigung besteht nicht.
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Sachzustand
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Die Ferienlogis wird vom Vermieter in einem gereinigten Zustand übergeben. Sollten Mängel bestehen oder während der Mietzeit auftreten, ist der Vermieter hiervon unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Der Mieter haftet für die von ihm verursachten Schäden am Mietobjekt sowie dem Inventar. Bei Verlust des Objekt-Schlüssels behält sich der Vermieter das Recht vor, die Schließanlage auszutauschen und dem Mieter die anfallenden Kosten in Rechnung zu stellen.
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Die Ferienlogis wird vom Vermieter in einem gereinigten Zustand übergeben. Sollten Mängel bestehen oder während der Mietzeit auftreten, ist der Vermieter hiervon unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Der Mieter haftet für die von ihm verursachten Schäden am Mietobjekt sowie dem Inventar.
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Das Inventar ist angemessen zu behandeln und nur für den Verbleib in der Ferienlogis vorgesehen. Das Umstellen von Einrichtungsgegenständen, insbesondere Betten, ist untersagt. Bei vertragswidrigem Gebrauch der Ferienlogis, wie Untervermietung, Überbelegung, Störung des Hausfriedens sowie bei Nichtzahlung des vollen Mietpreises kann der Vertrag fristlos durch den Vermieter gekündigt werden. Eventuell bereits geleistete Zahlungen durch den Mieter bleiben in diesem Fall beim Vermieter. Sollte der Mieter für eine eventuelle Schadensregulierung seine Haftpflichtversicherung in Anspruch nehmen wollen, ist dies dem Vermieter unter Nennung von Namen und Anschrift, sowie der Versicherungsnummer der Versicherung mitzuteilen. Zusätzlich wird eine Kaution in Höhe von 250.-- CHF fällig. Diese wird nach spätestens 30 Tagen nach dem Aufenthalt zurückerstattet, wenn keine Schäden durch den Gast verursacht wurden.
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Haustiere (Hunde und mehr)
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Sind nur in Absprache mit dem Vermieter erlaubt.sind nur in Absprache mit dem Vermieter erlaubt. Bei Missachtung behält sich der Vermieter das Recht vor, den Mietvertrag fristlos zu kündigen und eine professionelle Reinigung auf Kosten des Mieters durchführen zu lassen.
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Reiserücktritt
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Bei einem Rücktritt vom Mietvertrag ist der Mieter verpflichtet, einen Teil des vereinbarten Preises als Entschädigung zu zahlen. Eine Stornierung hat schriftlich zu erfolgen. Die Höhe der Entschädigung richtet sich nach der Zeit bis zum Anreisetag und ergibt sich wie folgt: (Ausnahme Ersatzmieter gemäss Mietvertrag)
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Stornierung bis 62 Tage vor Mietbeginn: Die volle Anzahlung (50%)
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Stornierung ab 61. Tag vor Mietbeginn: 75% des Mietpreises
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Stornierung ab 42. Tag vor Mietbeginn: 80% des Mietpreises
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Stornierung ab 28. Tag vor Mietbeginn: 90% des Mietpreises
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Bei Nichtantritt am Mietbeginn: 100% des Mietpreises
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Rücktritt durch den Vermieter
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Der Vermieter behält sich das Recht vor, in Fällen von höherer Gewalt oder anderer unvorhersehbarer Umstände, welche die Erfüllung des Mietvertrages unmöglich machen vom Mietvertrag zurückzutreten. In diesem Fall beschränkt sich die Haftung auf die Rückerstattung des Mietpreises. Bei berechtigtem Rücktritt entsteht kein Anspruch des Mieters auf Schadensersatz. Eine Haftung für Reise- und Hotelkosten ist ausgeschlossen.
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Haftung des Vermieters
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Der Vermieter haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für die korrekte Bereitstellung des Mietobjekts. Eine Haftung für eventuelle Ausfälle bzw. Störungen in Wasser- oder Stromversorgung sowie Ereignisse und Folgen durch höhere Gewalt sind hiermit ausgeschlossen. Für vom Gast eingebrachte Sachen haftet der Vermieter nur im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen.
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Schriftform: Von den AGB abweichende Absprachen bedürfen der Schriftform. Mündliche Absprachen werden nicht getroffen.
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Salvatorische Klausel
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Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB unwirksam werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem mit der unwirksamen Bestimmung verfolgten wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.
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Gerichtsstand
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Gerichtsstand bei Uneinigkeit/im Streitfall: Karlshamn
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Seengen, 16.11.2025 (erstellt durch den Vermieter & Besitzer der Ferienlogis)



